⭐ Prägend
Möngke Khan, vierter Khaqan/Großkhan der Mongolen
Der Vertrag von Paris regelt zwischen dem englischen König Heinrich III. und dem französischen Monarchen Ludwig IX. die Verhältnisse bezüglich der englischen Territorien auf dem europäischen Festland. Im Zuge dieses Vertrages restituiert Frankreich dem englischen König Teile von Gebieten, die es zuvor in seinen Besitz gebracht hatte. Im Gegenzug verzichtet Heinrich III. auf seine Ansprüche gegenüber verschiedenen Landen, die einstmals unter englischer Herrschaft standen, und leistet dem französischen König den Lehnseid.
Hugo XIII. von Lusignan, Herr von Lusignan sowie Graf von La Marche und Angoulême
Gojong, 23. König des koreanischen Goryeo-Reiches
Andronikos II., Kaiser von Byzanz
Aveline de Forz, englische Adelige
Thomas II., Herr von Piemont, Graf von Flandern, Hennegau und Savoyen
Andronikos II., Kaiser von Byzanz
Adolf IV., Graf von Berg
Konrad von Hochstaden, Erzbischof von Köln, gewährte der Stadt Köln das Stapelrecht. Gemäß dieser Regelung waren Händler verpflichtet, ihre Waren den städtischen Bürgern für drei Tage zum Kauf anzubieten, einschließlich derjenigen Güter, die auf dem Rhein befördert wurden. Der Hafen von Mülheim entwickelte sich daraufhin zu einem Profiteur, da Kaufleute diese Verpflichtung umgingen.
Heinrich IV. von Württemberg, Bischof von Eichstätt
Fulk Basset, Bischof von London
Im Vertrag von Paris akzeptiert der englische Monarch Heinrich III. die Abtretung seiner Landgebiete auf dem europäischen Festland.
Christoph I., König von Dänemark
Bischof Johann III. von Prag bestätigt offiziell die Gründung des Zisterzienserklosters Hohenfurth, das von Wok von Rosenberg gestiftet worden war.
Otto II. von Lippe, Bischof von Münster
Hugo XIII. von Lusignan, Herr von Lusignan sowie Graf von La Marche und Angoulême
Gojong, 23. König des koreanischen Goryeo-Reiches
Möngke Khan, vierter Khaqan/Großkhan der Mongolen
Dietrich von Grüningen, Ordensritter, Landmeister und Deutschmeister des Deutschen Ordens
Johannes von Diest, Bischof von Lübeck
Gerhard I. von Dhaun, Erzbischof von Mainz, Reichserzkanzler
Guido della Torre, Herr von Mailand
Arnold II. von Isenburg, Erzbischof von Trier
Der Vertrag von Paris regelt zwischen dem englischen König Heinrich III. und dem französischen Monarchen Ludwig IX. die Verhältnisse bezüglich der englischen Territorien auf dem europäischen Festland. Im Zuge dieses Vertrages restituiert Frankreich dem englischen König Teile von Gebieten, die es zuvor in seinen Besitz gebracht hatte. Im Gegenzug verzichtet Heinrich III. auf seine Ansprüche gegenüber verschiedenen Landen, die einstmals unter englischer Herrschaft standen, und leistet dem französischen König den Lehnseid.