Was geschah im Jahr 1259?

⭐ Prägend

Möngke Khan, vierter Khaqan/Großkhan der Mongolen

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Der Vertrag von Paris regelt zwischen dem englischen König Heinrich III. und dem französischen Monarchen Ludwig IX. die Verhältnisse bezüglich der englischen Territorien auf dem europäischen Festland. Im Zuge dieses Vertrages restituiert Frankreich dem englischen König Teile von Gebieten, die es zuvor in seinen Besitz gebracht hatte. Im Gegenzug verzichtet Heinrich III. auf seine Ansprüche gegenüber verschiedenen Landen, die einstmals unter englischer Herrschaft standen, und leistet dem französischen König den Lehnseid.

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Hugo XIII. von Lusignan, Herr von Lusignan sowie Graf von La Marche und Angoulême

Gojong, 23. König des koreanischen Goryeo-Reiches

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Andronikos II., Kaiser von Byzanz

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Aveline de Forz, englische Adelige

Thomas II., Herr von Piemont, Graf von Flandern, Hennegau und Savoyen

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Andronikos II., Kaiser von Byzanz

Adolf IV., Graf von Berg

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Konrad von Hochstaden, Erzbischof von Köln, gewährte der Stadt Köln das Stapelrecht. Gemäß dieser Regelung waren Händler verpflichtet, ihre Waren den städtischen Bürgern für drei Tage zum Kauf anzubieten, einschließlich derjenigen Güter, die auf dem Rhein befördert wurden. Der Hafen von Mülheim entwickelte sich daraufhin zu einem Profiteur, da Kaufleute diese Verpflichtung umgingen.

Heinrich IV. von Württemberg, Bischof von Eichstätt

Fulk Basset, Bischof von London

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Im Vertrag von Paris akzeptiert der englische Monarch Heinrich III. die Abtretung seiner Landgebiete auf dem europäischen Festland.

Christoph I., König von Dänemark

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Bischof Johann III. von Prag bestätigt offiziell die Gründung des Zisterzienserklosters Hohenfurth, das von Wok von Rosenberg gestiftet worden war.

Otto II. von Lippe, Bischof von Münster

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Hugo XIII. von Lusignan, Herr von Lusignan sowie Graf von La Marche und Angoulême

Gojong, 23. König des koreanischen Goryeo-Reiches

Möngke Khan, vierter Khaqan/Großkhan der Mongolen

Dietrich von Grüningen, Ordensritter, Landmeister und Deutschmeister des Deutschen Ordens

Johannes von Diest, Bischof von Lübeck

Gerhard I. von Dhaun, Erzbischof von Mainz, Reichserzkanzler

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Guido della Torre, Herr von Mailand

Arnold II. von Isenburg, Erzbischof von Trier

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Der Vertrag von Paris regelt zwischen dem englischen König Heinrich III. und dem französischen Monarchen Ludwig IX. die Verhältnisse bezüglich der englischen Territorien auf dem europäischen Festland. Im Zuge dieses Vertrages restituiert Frankreich dem englischen König Teile von Gebieten, die es zuvor in seinen Besitz gebracht hatte. Im Gegenzug verzichtet Heinrich III. auf seine Ansprüche gegenüber verschiedenen Landen, die einstmals unter englischer Herrschaft standen, und leistet dem französischen König den Lehnseid.