⭐ Prägend
Aaron von Krakau, erster Abt der Benediktinerabtei Tyniec und Erzbischof von Krakau
Papst Nikolaus II. erlässt mit der Päpstlichen Bulle In nomine Domini das Papstwahldekret, das die Bestimmung des katholischen Kirchenoberhaupts ausschließlich Kardinalbischöfen vorbehält. Mit dem Ausschluss weltlicher Mächte von der Wahl soll vor allem Simonie verhindert werden.
Michael I., Patriarch von Konstantinopel
König Heinrich I. von Frankreich, der unter gesundheitlichen Problemen litt, veranlasste die Wahl seines erst sieben Jahre alten Sohnes Philipp zum König. Der Erzbischof von Reims nahm daraufhin die Weihe des jungen Kapetingers vor. Mit dieser Maßnahme beabsichtigte Heinrich I., einen geordneten Übergang der Herrschaft für den Todesfall zu gewährleisten, was sich später tatsächlich bewährte.
Burchard I. von Halberstadt, deutscher Kleriker und Politiker
Michael I., Patriarch von Konstantinopel
Papst Nikolaus II. erlässt mit der Päpstlichen Bulle In nomine Domini das Papstwahldekret, das die Bestimmung des katholischen Kirchenoberhaupts ausschließlich Kardinalbischöfen vorbehält. Mit dem Ausschluss weltlicher Mächte von der Wahl soll vor allem Simonie verhindert werden.
König Heinrich I. von Frankreich, der unter gesundheitlichen Problemen litt, veranlasste die Wahl seines erst sieben Jahre alten Sohnes Philipp zum König. Der Erzbischof von Reims nahm daraufhin die Weihe des jungen Kapetingers vor. Mit dieser Maßnahme beabsichtigte Heinrich I., einen geordneten Übergang der Herrschaft für den Todesfall zu gewährleisten, was sich später tatsächlich bewährte.
Bernhard II., Herzog von Sachsen
Giselbert, Graf von Luxemburg
Aaron von Krakau, erster Abt der Benediktinerabtei Tyniec und Erzbischof von Krakau
Burchard I. von Halberstadt, deutscher Kleriker und Politiker