⭐ Prägend
Im Jahr 1514 einigten sich Herzog Ulrich von Württemberg und die Vertreter der Landstände auf einen Vertrag in Tübingen. Die Landstände übernahmen dabei die finanziellen Verpflichtungen des Herzogs, wofür ihnen im Gegenzug ein Mitbestimmungsrecht bei der Erhebung von Steuern sowie bei Fragen der Landesverteidigung zugestanden wurde.
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Im Jahr 1514 einigten sich Herzog Ulrich von Württemberg und die Vertreter der Landstände auf einen Vertrag in Tübingen. Die Landstände übernahmen dabei die finanziellen Verpflichtungen des Herzogs, wofür ihnen im Gegenzug ein Mitbestimmungsrecht bei der Erhebung von Steuern sowie bei Fragen der Landesverteidigung zugestanden wurde.