⭐ Prägend
Herzog Albrecht IV. von Bayern schuf mit dem Primogeniturgesetz eine rechtliche Grundlage, die das Herzogtum Bayern zukünftig vor einer Aufteilung bewahren sollte. Nach dieser Regelung ging das gesamte Herzogtum an den ältesten Sohn über, während die übrigen Kinder durch finanzielle Ausgleichszahlungen versorgt wurden.
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Herzog Albrecht IV. von Bayern schuf mit dem Primogeniturgesetz eine rechtliche Grundlage, die das Herzogtum Bayern zukünftig vor einer Aufteilung bewahren sollte. Nach dieser Regelung ging das gesamte Herzogtum an den ältesten Sohn über, während die übrigen Kinder durch finanzielle Ausgleichszahlungen versorgt wurden.