Was geschah am 7. Mai 1520?

⭐ Prägend

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Der Neubrandenburger Hausvertrag regelt die Aufteilung des Territoriums Mecklenburg in zwei separate Landesteile: Mecklenburg-Güstrow unter der Herrschaft von Albrecht VII. sowie Mecklenburg-Schwerin unter der Herrschaft von Heinrich V. Trotz dieser administrativen Zweiteilung behält das Herzogtum Mecklenburg seinen Charakter als zusammenhängendes Staatsgebilde.

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Der Neubrandenburger Hausvertrag regelt die Aufteilung des Territoriums Mecklenburg in zwei separate Landesteile: Mecklenburg-Güstrow unter der Herrschaft von Albrecht VII. sowie Mecklenburg-Schwerin unter der Herrschaft von Heinrich V. Trotz dieser administrativen Zweiteilung behält das Herzogtum Mecklenburg seinen Charakter als zusammenhängendes Staatsgebilde.