⭐ Prägend
Der Neubrandenburger Hausvertrag regelt die Aufteilung des Territoriums Mecklenburg in zwei separate Landesteile: Mecklenburg-Güstrow unter der Herrschaft von Albrecht VII. sowie Mecklenburg-Schwerin unter der Herrschaft von Heinrich V. Trotz dieser administrativen Zweiteilung behält das Herzogtum Mecklenburg seinen Charakter als zusammenhängendes Staatsgebilde.
Der Neubrandenburger Hausvertrag regelt die Aufteilung des Territoriums Mecklenburg in zwei separate Landesteile: Mecklenburg-Güstrow unter der Herrschaft von Albrecht VII. sowie Mecklenburg-Schwerin unter der Herrschaft von Heinrich V. Trotz dieser administrativen Zweiteilung behält das Herzogtum Mecklenburg seinen Charakter als zusammenhängendes Staatsgebilde.