Was geschah am 27. Februar 1764?

⭐ Prägend

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Das Werk „De statu ecclesiae et legitima potestate Romani pontificis liber singularis", das im Vorjahr unter dem angenommenen Namen Justinus Febronius veröffentlicht worden war, unterlag einem Verbot durch Papst Clemens XIII. Das Buch wurde auf die Liste der verbotenen Bücher, den Index Librorum Prohibitorum, aufgenommen. Trotz dieser Maßnahme gelang es nicht, die Ausbreitung der febronianischen Ideen zu unterbinden, da das Werk mehrfach nachgedruckt wurde. Als sich später herausstellte, dass der Trierer Weihbischof Johann Nikolaus von Hontheim der Verfasser war, wurde ihm ein Widerruf zur Pflicht gemacht.

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Das Werk „De statu ecclesiae et legitima potestate Romani pontificis liber singularis", das im Vorjahr unter dem angenommenen Namen Justinus Febronius veröffentlicht worden war, unterlag einem Verbot durch Papst Clemens XIII. Das Buch wurde auf die Liste der verbotenen Bücher, den Index Librorum Prohibitorum, aufgenommen. Trotz dieser Maßnahme gelang es nicht, die Ausbreitung der febronianischen Ideen zu unterbinden, da das Werk mehrfach nachgedruckt wurde. Als sich später herausstellte, dass der Trierer Weihbischof Johann Nikolaus von Hontheim der Verfasser war, wurde ihm ein Widerruf zur Pflicht gemacht.