⭐ Prägend
Ludwig XV. erließ in Frankreich eine Verordnung, die den Schutz der Postgeheimnis festlegte. Für Postbeamte, die Briefe und Pakete öffneten und die darin befindlichen Inhalte an sich nahmen, war die Höchststrafe vorgesehen.
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Ludwig XV. erließ in Frankreich eine Verordnung, die den Schutz der Postgeheimnis festlegte. Für Postbeamte, die Briefe und Pakete öffneten und die darin befindlichen Inhalte an sich nahmen, war die Höchststrafe vorgesehen.