⭐ Prägend
Im Jahr 1555 einigten sich Kaiser Karl V. und die Reichsstände auf einen Vertrag, der als Augsburger Religionsfriede bekannt wurde. Dieses Reichsgesetz garantierte den Anhängern der Augsburger Konfession sowohl den Frieden als auch die Sicherung ihres Besitzes.
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Im Jahr 1555 einigten sich Kaiser Karl V. und die Reichsstände auf einen Vertrag, der als Augsburger Religionsfriede bekannt wurde. Dieses Reichsgesetz garantierte den Anhängern der Augsburger Konfession sowohl den Frieden als auch die Sicherung ihres Besitzes.