⭐ Prägend
Der Bundesgerichtshof der Bundesrepublik Deutschland urteilte, dass die Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen keine strafbare Handlung darstellt, sofern sie dem Wunsch des betroffenen Patienten entspricht.
1 Einträge
Der Bundesgerichtshof der Bundesrepublik Deutschland urteilte, dass die Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen keine strafbare Handlung darstellt, sofern sie dem Wunsch des betroffenen Patienten entspricht.