Was geschah am 25. Juni 2010?

⭐ Prägend

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Der Bundesgerichtshof der Bundesrepublik Deutschland urteilte, dass die Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen keine strafbare Handlung darstellt, sofern sie dem Wunsch des betroffenen Patienten entspricht.

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Der Bundesgerichtshof der Bundesrepublik Deutschland urteilte, dass die Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen keine strafbare Handlung darstellt, sofern sie dem Wunsch des betroffenen Patienten entspricht.