⭐ Prägend
Kurfürst Friedrich II. und Herzog Wilhelm III. von Sachsen vereinbaren in Eger mit dem böhmischen König Georg von Podiebrad den Vertrag von Eger, mit dem die Grenze zwischen Sachsen und Böhmen festgelegt wird. Diese Grenze ist zum Großteil noch heute gültig und gehört damit zu den ältesten bestehenden Grenzen Europas.
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Kurfürst Friedrich II. und Herzog Wilhelm III. von Sachsen vereinbaren in Eger mit dem böhmischen König Georg von Podiebrad den Vertrag von Eger, mit dem die Grenze zwischen Sachsen und Böhmen festgelegt wird. Diese Grenze ist zum Großteil noch heute gültig und gehört damit zu den ältesten bestehenden Grenzen Europas.