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König Philipp IV. von Frankreich räumt in dem Pariser Vertrag dem englischen Monarchen Eduard I. die Oberhoheit über die Guyenne ein und bestätigt deren Lehnsabhängigkeit von England.
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König Philipp IV. von Frankreich räumt in dem Pariser Vertrag dem englischen Monarchen Eduard I. die Oberhoheit über die Guyenne ein und bestätigt deren Lehnsabhängigkeit von England.