⭐ Prägend
Durch königlichen Erlass von Friedrich I. von Preußen erfolgte zum 1. Januar 1710 die Zusammenfassung der fünf Städte Berlin, Cölln, Friedrichswerder, Dorotheenstadt und Friedrichstadt zur „Königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin".
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Durch königlichen Erlass von Friedrich I. von Preußen erfolgte zum 1. Januar 1710 die Zusammenfassung der fünf Städte Berlin, Cölln, Friedrichswerder, Dorotheenstadt und Friedrichstadt zur „Königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin".