⭐ Prägend
Durch eine Verordnung von Kaiser Joseph II. wurde es der Bevölkerung gestattet, eigenerzeugte Lebensmittel sowie Wein und Obstmost zu beliebigen Zeiten in den Verkauf zu bringen und auszuschänken. Dies markierte den offiziellen Beginn des Heurigen in Österreich.
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Durch eine Verordnung von Kaiser Joseph II. wurde es der Bevölkerung gestattet, eigenerzeugte Lebensmittel sowie Wein und Obstmost zu beliebigen Zeiten in den Verkauf zu bringen und auszuschänken. Dies markierte den offiziellen Beginn des Heurigen in Österreich.