⭐ Prägend
Der Zweite Weltkrieg nahm seinen Anfang um 4:45 Uhr mit der Bombardierung der Westerplatte in der Nähe von Danzig durch das deutsche Marineschulschiff Schleswig-Holstein sowie dem gleichzeitigen Einfall deutscher Streitkräfte in Polen.
Im Oktober des Jahres erteilte Adolf Hitler die Genehmigung für die planmäßige Tötung von anfangs 70.000 psychisch Kranken und Menschen mit Behinderungen. Dies geschah durch einen Führererlass zur „Euthanasie", der rückwirkend auf den 1. September datiert wurde und als Aktion T4 bekannt ist.
Lily Tomlin, US-amerikanische Schauspielerin, Autorin und Produzentin
🎬Aufgrund des beginnenden Krieges in Mitteleuropa beschließt der Schweizer Bundesrat, die Streitkräfte des Landes am darauffolgenden Tag vollständig zu mobilisieren.
Durch die Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen wurde im nationalsozialistischen Großdeutschen Reich das Empfangen von Radiosendern aus dem Ausland unter Strafe gestellt. Die Weitergabe von Informationen aus abgehörten Rundfunksendungen konnte in schwerwiegenden Fällen mit der Todesstrafe geahndet werden.
Der Zweite Weltkrieg nahm seinen Anfang um 4:45 Uhr mit der Bombardierung der Westerplatte in der Nähe von Danzig durch das deutsche Marineschulschiff Schleswig-Holstein sowie dem gleichzeitigen Einfall deutscher Streitkräfte in Polen.
Im Oktober des Jahres erteilte Adolf Hitler die Genehmigung für die planmäßige Tötung von anfangs 70.000 psychisch Kranken und Menschen mit Behinderungen. Dies geschah durch einen Führererlass zur „Euthanasie", der rückwirkend auf den 1. September datiert wurde und als Aktion T4 bekannt ist.
Lily Tomlin, US-amerikanische Schauspielerin, Autorin und Produzentin
🎬Aufgrund des beginnenden Krieges in Mitteleuropa beschließt der Schweizer Bundesrat, die Streitkräfte des Landes am darauffolgenden Tag vollständig zu mobilisieren.
Durch die Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen wurde im nationalsozialistischen Großdeutschen Reich das Empfangen von Radiosendern aus dem Ausland unter Strafe gestellt. Die Weitergabe von Informationen aus abgehörten Rundfunksendungen konnte in schwerwiegenden Fällen mit der Todesstrafe geahndet werden.
Heinrich Messner, österreichischer Skirennläufer
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