⭐ Prägend
Der Münsinger Vertrag regelt die Wiedervereinigung der Grafschaft Württemberg, die durch den Nürtinger Vertrag von 1442 aufgeteilt worden war. Unterzeichner sind Eberhard V. von Württemberg-Urach und Eberhard VI. von Württemberg-Stuttgart. Eberhard V. wird fortan als Eberhard I. Herrscher über das vereinigte Württemberg und sichert Eberhard VI. dafür die Nachfolge zu.
Durch den Frieden von Arras wurde das Herzogtum Burgund zwischen Frankreichs König Ludwig XI. und dem Erzherzog Maximilian von Habsburg aufgeteilt.
Friedrich II., Kurfürst von der Pfalz
Johannes Lecküchner, deutscher Geistlicher und Fechtlehrer
Hinrich Constin, Lübecker Ratsherr und Kaufmann
Der Münsinger Vertrag regelt die Wiedervereinigung der Grafschaft Württemberg, die durch den Nürtinger Vertrag von 1442 aufgeteilt worden war. Unterzeichner sind Eberhard V. von Württemberg-Urach und Eberhard VI. von Württemberg-Stuttgart. Eberhard V. wird fortan als Eberhard I. Herrscher über das vereinigte Württemberg und sichert Eberhard VI. dafür die Nachfolge zu.
Durch den Frieden von Arras wurde das Herzogtum Burgund zwischen Frankreichs König Ludwig XI. und dem Erzherzog Maximilian von Habsburg aufgeteilt.
Friedrich II., Kurfürst von der Pfalz
Hinrich Constin, Lübecker Ratsherr und Kaufmann
Johannes Lecküchner, deutscher Geistlicher und Fechtlehrer